Samstag, 22. September 2018

Inco eG / Aufbau einer Genossenschaft

Jede Genossenschaft muss aus folgenden Organen bestehen: einer Generalversammlung einem Vorstand einem Aufsichtsrat. Die Generalversammlung besteht aus allen Mitgliedern. Die Generalversammlung bestimmt die Statuten, bestimmt bzw. entlässt den Vorstand und entlastet den Aufsichtsrat, dessen Mitglieder auch aus dem Kreis der Generalversammlung gewählt werden. Die Generalversammlung ist dem Vorstand gegenüber weisungsbefugt, wie auch wiederum der Vorstand der Versammlung gegenüber rechenschafspflichtig ist.

Genossenschaftsmitglied kann man nur dadurch werden, dass man eine bestimmte Anzahl von Genossenschaftsanteilen erwirbt, womit jedes Mitglied automatisch auch Miteigentümer des Genossenschaftseigentums ist. Die klassische Genossenschaft als Gesamtheit wiederum vermietet an die einzelnen Genossenschaftsmitglieder Genossenschaftswohnungen. Das bedeutet, dass das einzelne Genossenschaftsmitglied zwar Rechte an der Genossenschaft hat aber keine direkten Eigentumsrechte an der Wohnung hat, in der es wohnt, dies gestaltet sich bei der wohneigentumsorientierten Genossenschaft anders.

 Bei wohneigentumsorientierten Genossenschaften kann die Satzung vorsehen, dass die Möglichkeit eingeräumt wird, Wohnungen an Genossenschaftsmitglieder zu verkaufen oder ihnen ein so genanntes Dauerwohnrecht einzuräumen. Somit kann das einzelne Genossenschaftsmitglied nach erfolgreicher Durchführung des Bauvorhabens zum Wohneigentümer werden und gleichzeitig die Risiken eines Bauvorhabens für sich persönlich

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