Das Ziel einer Genossenschaft ist die Förderung Ihrer Mitglieder(Förderprinzip). Alle Mitglieder sind unabhängig von Ihren eingebrachten Leistungen bzw. Einlagen zunächst einmal gleichberechtigt (Demokratieprinzip). Da Nutzer und Träger der Genossenschaftsleistungen identisch sind, kommt es diesbezüglich zu keinen wirtschaftlichen Interessenskonflikten. Nicht die Gewinnmaximierung ist das Ziel einer Wohnungsbaugenossenschaft, sondern die Herstellung und Sicherung von preiswertem und Wohnraum.
Zu diesem Zweck schließen sich die Nutzer zur Genossenschaft zusammen und realisieren ihren wirtschaftlichen Erfolg, indem sie sich gegenseitig unterstützen (Solidaritätsprinzip). Das Eigenkapital einer Genossenschaft besteht aus den Einlagen, die das einzelne Genossenschaftsmitglied in das Genossenschaftsvermögen einzahlt und nur mit diesem Vermögen bzw. Einlagen ist die Genossenschaft haftbar zu machen.
Gesetzliche Regelung Dir Gründung und die Verfahrensabläufe einer Genossenschaft werden zum einen durch ein spezielles Genossenschaftsgesetz (GenG) geregelt und zum anderen durch eine Satzung, die sich jede Genossenschaft selbst geben muss. Die Satzung regelt die internen Verfahrensabläufe.
Die Ausgestaltungsmöglichkeiten dieser Satzung sind sehr vielfältig und müssen den konkreten Erfordernissen und Wünschen der Genossenschaftsmitglieder angepasst werden. Gerade eigentumsorientierte Genossenschaften können sich diese Offenheit der Satzungsgestaltungsmöglichkeiten zu Nutze machen.
INCO eG - Wem gehört das Genossenschaftsvermögen? Gegenwärtig hat der ausscheidende Genossenschafter in der Regel nur Anspruch auf Auszahlung des Geschäftsanteils in Höhe des Nennbetrages. INCO eG - Könnte man den Genossenschafter stärker am Genossenschaftsvermögen beteiligen?
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Inco eG / Aufbau einer Genossenschaft
Jede Genossenschaft muss aus folgenden Organen bestehen: einer Generalversammlung einem Vorstand einem Aufsichtsrat. Die Generalversammlung ...
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